Art 62 Berichterstattung über die Einhaltung der Vorschriften
Stand: 02.10.2026
Der Betreiber übermittelt der zuständigen Behörde auf Anfrage die Angaben, die es dieser gestatten, die Einhaltung folgender Parameter zu überprüfen:
a) Emissionsgrenzwerte für Abgase, Grenzwerte der diffusen Emissionen und Gesamtemissionsgrenzwerte;
b) Anforderungen des Reduzierungsplans nach Anhang VII Teil 5;
c) gemäß Artikel 59 Absätze 2 und 3 gewährte Abweichungen.
Dies kann eine gemäß Anhang VII Teil 7 erstellte Lösungsmittelbilanz einschließen.