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# Art 62 IE-RL — Berichterstattung über die Einhaltung der Vorschriften

IE-RL  
Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der Betreiber übermittelt der zuständigen Behörde auf Anfrage die Angaben, die es dieser gestatten, die Einhaltung folgender Parameter zu überprüfen:

a) Emissionsgrenzwerte für Abgase, Grenzwerte der diffusen Emissionen und Gesamtemissionsgrenzwerte;

b) Anforderungen des Reduzierungsplans nach Anhang VII Teil 5;

c) gemäß Artikel 59 Absätze 2 und 3 gewährte Abweichungen.

Dies kann eine gemäß Anhang VII Teil 7 erstellte Lösungsmittelbilanz einschließen.

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Zitiervorschlag: Art 62 IE-RL

Datenquelle: EUR-Lex, abgerufen 02.10.2026

Nicht-amtliche konsolidierte Fassung — verbindlich ist der im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Wortlaut (eur-lex.europa.eu: https://eur-lex.europa.eu)

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/IE-RL/62

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