Art 44 Genehmigungsantrag
Stand: 02.10.2026
Der Genehmigungsantrag für eine Abfallverbrennungs- oder Abfallmitverbrennungsanlage umfasst eine Beschreibung der Maßnahmen, die geplant sind, um die Einhaltung folgender Anforderungen zu gewährleisten:
a) den Anforderungen dieses Kapitels entsprechende Auslegung und Ausrüstung sowie entsprechende Wartung und entsprechender Betrieb der Anlage, unter Berücksichtigung der zu verbrennenden oder mit zu verbrennenden Abfallarten;
b) soweit durchführbar, Nutzung der bei der Verbrennung oder Mitverbrennung entstehenden Wärme durch Erzeugung von Wärme, Dampf oder Elektrizität;
c) Reduzierung der Mengen und der Schädlichkeit von Rückständen auf ein Minimum und gegebenenfalls ihre Verwertung;
d) Beseitigung der Rückstände, die weder vermieden noch vermindert noch verwertet werden können, unter Einhaltung der einzelstaatlichen und der Unionsvorschriften.