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IE-RL

Art 43 Begriffsbestimmung für Rückstände

Stand: 02.10.2026

Für die Zwecke dieses Kapitels bezeichnet „Rückstände“ alle flüssigen oder festen Abfälle, die in einer Abfallverbrennungs- oder Abfallmitverbrennungsanlage entstehen.

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