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Gesetz zu dem Abkommen über die gemeinsame Finanzierung der Stiftung Preußischer …§ 2
Stand: 01.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ID261370/2#abs-1 (1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ID261370/2#abs-2 (2) Das Abkommen tritt nach seinem § 7 Satz 1 am 1. Januar 2026 in Kraft.
Potsdam, den 9. Juli 2025
Die Präsidentin
des Landtages Brandenburg
Dr. Ulrike Liedtke
zum Abkommen
Anlagen
1
Abkommen über die gemeinsame Finanzierung der Stiftung Preußischer Kulturbesitz 273.0 KB