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Gesetz zu dem Abkommen über die gemeinsame Finanzierung der Stiftung Preußischer …

§ 2

Stand: 01.08.2026

Brandenburg

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ID261370/2#abs-1 (1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ID261370/2#abs-2 (2) Das Abkommen tritt nach seinem § 7 Satz 1 am 1. Januar 2026 in Kraft.

Potsdam, den 9. Juli 2025

Die Präsidentin

des Landtages Brandenburg

Dr. Ulrike Liedtke

zum Abkommen

Anlagen

1

Abkommen über die gemeinsame Finanzierung der Stiftung Preußischer Kulturbesitz 273.0 KB

§ 1