Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zu dem Beitritt des Landes Brandenburg zu dem Staatsvertrag über die erweiterte Zuständigkeit der mit der Begleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen betrauten Bediensteten in den Ländern
Gesetz zu dem Beitritt des Landes Brandenburg zu dem Staatsvertrag über die erweiterte …§ 2
Stand: 01.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ID254794/2#abs-1 (1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ID254794/2#abs-2 (2) Der Tag, an dem der Beitritt zu dem Staatsvertrag nach dessen Artikel 7 Absatz 3 wirksam wird, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben.
Potsdam, den 26. September 2022
Die Präsidentin
des Landtages Brandenburg
Dr. Ulrike Liedtke
zum Staatsvertrag
Anlagen
1
Staatsvertrag über die erweiterte Zuständigkeit der mit der Begleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen betrauten Bediensteten in den Ländern 233.5 KB