Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zum Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Vertrags über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern (Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG)

Gesetz zum Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Vertrags über die Errichtung des …

§ 1

Stand: 01.08.2026

Brandenburg

Dem in Berlin am 15. März 2019 vom Land Brandenburg unterzeichneten Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Vertrags über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern (Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG) wird zugestimmt. Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht.

Einzelnorm

§ 2