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Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg über die …

§ 3

Stand: 01.08.2026

Brandenburg

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ID247377/3#abs-1 (1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ID247377/3#abs-2 (2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 4 Satz 2 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben.

Einzelnorm

Potsdam, den 5. Juni 2019

Die Präsidentin

des Landtages Brandenburg

Britta Stark

zum Staatsvertrag

Anlagen

1

Staatsvertrag zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg über die Freistellung von ehrenamtlich Engagierten in den Freiwilligen Feuerwehren und im Katastrophenschutz 170.9 KB

§ 2