Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Errichtung gemeinsamer Fachobergerichte der Länder Berlin und Brandenburg

Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Errichtung gemeinsamer Fachobergerichte der Länder …

Volltext

Stand: 01.08.2026

Brandenburg

Dem in Berlin am 26. April 2004 unterzeichneten Staatsvertrag über die Errichtung gemeinsamer Fachobergerichte der Länder Berlin und Brandenburg wird zugestimmt. Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht.

zum Staatsvertrag

zum Landesplanungsvertrag