Gesetze / Landesrecht Brandenburg / GVBl.I/06, [Nr. 05] S.63
Gesetz über die Verweigerung der Zulassung von Fahrzeugen bei rückständigen Gebühren und Auslagen
3 Normen · Ausgangsfassung vom 20.04.2006 · letzte Änderung 21.08.2026 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
Änderungsverlauf
- 21.08.2026 — 3 Normen geändert · §§ 1, 2, 3 neueste Änderung
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Stand der amtlichen Fassung
30.06.2022 Ausfertigung · Geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2022 (GVBl.I/22, [Nr. 17])
Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.