Gesetze / Landesrecht Brandenburg / GVBl.I/06, [Nr. 05] S.63
Gesetz über die Verweigerung der Zulassung von Fahrzeugen bei rückständigen Gebühren und Auslagen
3 Normen · ausgefertigt 20.04.2006 · letzte Änderung 21.08.2026 · Änderungen →
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- 21.08.2026 — 3 Normen geändert · §§ 1, 2, 3 neueste Änderung
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