Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zur Erarbeitung einer Verfassung für das Land Brandenburg
Gesetz zur Erarbeitung einer Verfassung für das Land Brandenburg§ 7
Stand: 01.08.2026
Dieses Gesetz tritt mit Beschlußfassung in Kraft.
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Gesetz zur Erarbeitung einer Verfassung für das Land BrandenburgStand: 01.08.2026
Dieses Gesetz tritt mit Beschlußfassung in Kraft.