Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zur Errichtung des Landesamtes für Arbeitsschutz und zur Auflösung der Ämter für Soziales und Versorgung sowie der Ämter für Immissionsschutz
Gesetz zur Errichtung des Landesamtes für Arbeitsschutz und zur Auflösung der Ämter für …§ 1 Errichtung
Stand: 01.08.2026
Durch Zusammenlegung der Ämter für Arbeitsschutz und
Sicherheitstechnik und des Landesinstituts für Arbeitsschutz und
Arbeitsmedizin wird das Landesamt für Arbeitsschutz als
Landesoberbehörde nach § 10 des Landesorganisationsgesetzes
errichtet.