Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zur Errichtung des Landesamtes für Arbeitsschutz und zur Auflösung der Ämter für Soziales und Versorgung sowie der Ämter für Immissionsschutz

Gesetz zur Errichtung des Landesamtes für Arbeitsschutz und zur Auflösung der Ämter für …

§ 1 Errichtung

Stand: 01.08.2026

Brandenburg

Durch Zusammenlegung der Ämter für Arbeitsschutz und

Sicherheitstechnik und des Landesinstituts für Arbeitsschutz und

Arbeitsmedizin wird das Landesamt für Arbeitsschutz als

Landesoberbehörde nach § 10 des Landesorganisationsgesetzes

errichtet.

§ 2