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§ 1 ID211704 (Brandenburg) — Errichtung

Gesetz zur Errichtung des Landesamtes für Arbeitsschutz und zur Auflösung der Ämter für Soziales und Versorgung sowie der Ämter für Immissionsschutz

Landesrecht Brandenburg

Stand: 01.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Durch Zusammenlegung der Ämter für Arbeitsschutz und

Sicherheitstechnik und des Landesinstituts für Arbeitsschutz und

Arbeitsmedizin wird das Landesamt für Arbeitsschutz als

Landesoberbehörde nach § 10 des Landesorganisationsgesetzes

errichtet.