Gesetze / Fünftes Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Hypothekenbankgesetzes HypBkGÄndG 5 Art V Bund Außer Kraft: Art V HypBkGÄndG 5 ist aufgehoben. Die Nummer steht nur noch als Platzhalter „(weggefallen)“ im Gesetz; so verzeichnet sie die amtliche Fassung mindestens seit 10.06.2019, dem Beginn unseres Archivs. (weggefallen)