§ 60
Stand: 10.06.2019
Die Organe der Handwerksinnung sind
1.
die Innungsversammlung,
2.
der Vorstand,
3.
die Ausschüsse.
Wird zitiert von 2 Entscheidungen zu § 60 HwO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
- BVerwG, 23.03.2016 – 10 C 23/14Satzungsänderung einer Handwerksinnung zur Einführung einer Mitgliedschaft ohne Tarifbindung
- Anwaltsgerichtshof Nordrhein-Westfalen, 15.01.2021 – 1 AGH 19/20
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.