Gesetze / Handwerksfachwirt-Bachelor Professional für Kaufmännisches Management-Fortbildungsverordnung
HwFwBAProKaufmMFV§ 10 Handlungsbereich „Prozesse betriebswirtschaftlich analysieren und optimieren“
Stand: 22.12.2020
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/HwFwBAProKaufmMFV/10#abs-1 (1) Im Handlungsbereich „Prozesse betriebswirtschaftlich analysieren und optimieren“ soll die zu prüfende Person nachweisen, dass sie in der Lage ist, unter Berücksichtigung betrieblicher und produktionsabhängiger Vorgaben Produktions-, Beschaffungs- und Dienstleistungsprozesse darzustellen, betriebswirtschaftlich zu analysieren, Optimierungspotenziale aufzuzeigen und Entscheidungsvorlagen für betriebliche Prozessverbesserungen auszuarbeiten.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/HwFwBAProKaufmMFV/10#abs-2 (2) In diesem Rahmen kann Folgendes geprüft werden: