Gesetze / Hufbeschlagverordnung HufBeschlV § 4 Ziel der Prüfung Stand: 10.06.2019 Bund Durch die Prüfung ist festzustellen, ob der Prüfling befähigt ist, den Anforderungen des § 4 Abs. 2 des Hufbeschlaggesetzes zu entsprechen.