Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Hufbeschlagzuständigkeitsverordnung
HufBZV§ 1
Stand: 02.08.2026
Zuständige Behörde nach dem Hufbeschlaggesetz und
der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen ist das für das
Veterinärwesen zuständige Ministerium.