Gesetze / Hotelberufeausbildungsverordnung
HotelAusbV§ 3 Begriffsbestimmungen
Stand: 01.08.2022
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/HotelAusbV/3#abs-1 (1) Check-in im Sinne dieser Verordnung ist der gesamte Arbeitsprozess, der bei der Anreise von Gästen durchzuführen ist.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/HotelAusbV/3#abs-2 (2) Check-out im Sinne dieser Verordnung ist der gesamte Arbeitsprozess, der bei der Abreise von Gästen durchzuführen ist.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/HotelAusbV/3#abs-3 (3) Housekeeping-Management im Sinne dieser Verordnung ist die Planung, Organisation, Kontrolle und Koordination der Reinigung, Pflege, Instandhaltung und Hygiene von Gästezimmern, öffentlichen Gastbereichen und Wirtschaftsräumen.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/HotelAusbV/3#abs-4 (4) Food-and-Beverage-Management im Sinne dieser Verordnung ist die Planung, Organisation, Kontrolle und Koordination der gastronomischen Leistungen und Aktivitäten in einem Hotelbetrieb.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/HotelAusbV/3#abs-5 (5) Revenue-Management im Sinne dieser Verordnung ist die Steuerung von Verfügbarkeiten, Preisen und Umsätzen zum Zweck der Gewinnmaximierung.
Permalink zu Abs. 6recht.nulegal.eu/gesetze/HotelAusbV/3#abs-6 (6) Channel-Management im Sinne dieser Verordnung ist die Erschließung, Umsetzung und Kontrolle verschiedener Vertriebskanäle.
Permalink zu Abs. 7recht.nulegal.eu/gesetze/HotelAusbV/3#abs-7 (7) Ein HACCP-Konzept im Sinne dieser Verordnung ist ein systematisches, nach übergeordneten Grundsätzen auf Betriebsebene erstelltes und eingesetztes Konzept, durch das Gefahren bei der Herstellung und beim Umgang mit Nahrungsmitteln mit Hilfe kritischer Kontrollpunkte ermittelt, vermieden, überwacht und dokumentiert werden.
Permalink zu Abs. 8recht.nulegal.eu/gesetze/HotelAusbV/3#abs-8 (8) Eine Speise im Sinne dieser Verordnung ist ein Küchenerzeugnis, das einzeln serviert werden kann.
Permalink zu Abs. 9recht.nulegal.eu/gesetze/HotelAusbV/3#abs-9 (9) Ein Gericht im Sinne dieser Verordnung ist eine Kombination verschiedener Komponenten.
Permalink zu Abs. 10recht.nulegal.eu/gesetze/HotelAusbV/3#abs-10 (10) Einfache Speisen und Gerichte im Sinne dieser Verordnung bestehen aus einer geringen Anzahl an Zutaten, die mit einer geringen Anzahl an Garverfahren zubereitet werden. Die Zubereitung erfordert kein vertieftes Fachwissen.