Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Durchführung des Hopfengesetzes
HopfenDVOAnlage 2 (zu § 3 Abs. 3 Satz 1)
Stand: 26.08.2026
Für Anlage 2 HopfenDVO liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.