Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Holzbildhauer/zur Holzbildhauerin
HolzbhAusbV§ 10 Aufheben von Vorschriften
Stand: 24.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · Text unverändert seit mindestens 10.06.2019
Die bisher festgelegten Berufsbilder, Bildungspläne und Prüfungsanforderungen für den Ausbildungsberuf Holzbildhauer/Holzbildhauerin für Handwerk und Industrie sind nicht mehr anzuwenden.