Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Holzblasinstrumentenmacher/zur Holzblasinstrumentenmacherin
HolzbInstrmMAusbV§ 3 Ausbildungsdauer
Stand: 10.06.2019
Die Ausbildung dauert drei Jahre.
Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Holzblasinstrumentenmacher/zur Holzblasinstrumentenmacherin
HolzbInstrmMAusbVStand: 10.06.2019
Die Ausbildung dauert drei Jahre.