Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Holzblasinstrumentenmacher/zur Holzblasinstrumentenmacherin
HolzbInstrmMAusbV§ 2 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Stand: 10.06.2019
Der Ausbildungsberuf Holzblasinstrumentenmacher/Holzblasinstrumentenmacherin wird staatlich anerkannt.