Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Holzblasinstrumentenmacher/zur Holzblasinstrumentenmacherin
HolzbInstrmMAusbV§ 10 Aufhebung von Vorschriften
Stand: 10.06.2019
Die bisher festgelegten Berufsbilder, Berufsbildungspläne und Prüfungsanforderungen für den Ausbildungsberuf Holzblasinstrumentenmacher/Holzblasinstrumentenmacherin sind nicht mehr anzuwenden.