Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Holzspielzeugmacher/zur Holzspielzeugmacherin
HolzSpielzMAusbV 1996§ 6 Ausbildungsplan
Stand: 10.06.2019
Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplans für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.