Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung im Holz- und Bautenschutzgewerbe
HolzBauSchAusbV§ 13 Inkrafttreten
Stand: 23.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · Text unverändert seit mindestens 10.06.2019
Diese Verordnung tritt am 1. August 2007 in Kraft.