Gesetze / Landesrecht Sachsen / Heuersdorfgesetz HeudG § 11 Rechnungsabschlüsse Stand: 26.08.2026 Sachsen Die Stadt Regis-Breitingen erstellt den Rechnungsabschluss für den Haushalt der Gemeinde Heuersdorf. § 88 SächsGemO findet entsprechende Anwendung.