Gesetze / Verordnung über Heizkostenabrechnung
HeizkostenV§ 14 (Inkrafttreten)
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 2
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- BGH, 02.10.2020 – V ZR 282/19Wohnungseigentum: Neuregelung des Kostenverteilungsmaßstabes durch Mehrheitsbeschluss; Ermittlung der für die Verteilung der verbrauchsunabhängigen Warmwasserkosten maßgeblichen "Wohnfläche"Zitiert von 7
- BGH, 16.09.2022 – V ZR 214/21WEG-Anlage ohne separatem Wärmemengenzähler: Abrechnung der Heizkosten nach Differenzberechnung der erfassten VerbrauchsmengenZitiert von 3
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Für § 14 HeizkostenV liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.