Gesetze / Heimmindestbauverordnung

HeimMindBauV

§ 8 Fernsprecher

Stand: 10.06.2019

Bund

In den Einrichtungen muß in jedem Gebäude mindestens ein Fernsprecher vorhanden sein, über den die Bewohner erreichbar sind und der von nicht bettlägerigen Bewohnern ohne Mithören Dritter benutzt werden kann.

§ 7 § 9