Gesetze / Landesrecht Bayern / Heimkostenzuschüsse-Verordnung
HeimKoZuV§ 2 Heime und ähnliche Einrichtungen
Stand: 25.08.2026
Heime sind Einrichtungen, in denen Kinder regelmäßig betreut werden und Unterkunft erhalten. Ähnliche Einrichtungen sind Tagesstätten oder Einrichtungen, in denen Kinder nur tagsüber betreut werden und Unterkunft erhalten.