Gesetze / Hebammengesetz

HebG

§ 44 Bescheid über die Feststellung der Berufsqualifikation

Stand: 10.01.2020

Bund

Auf Antrag ist der antragstellenden Person ein gesonderter Bescheid über die Feststellung der Gleichwertigkeit ihrer Berufsqualifikation zu erteilen.

§ 43 § 45