Gesetze / Handelsregisterverordnung
HRV§ 39
Stand: 10.06.2019
Die Abteilungen A und B werden in getrennten Registern nach den beigegebenen Mustern geführt.
Gesetze / Handelsregisterverordnung
HRVStand: 10.06.2019
Die Abteilungen A und B werden in getrennten Registern nach den beigegebenen Mustern geführt.