Gesetze / Gesetz zur Errichtung einer Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland"
HdGStiftG§ 15 Freier Eintritt, Gebühren
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/HdGStiftG/15#abs-1 (1) Der Eintritt in das Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland ist frei.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/HdGStiftG/15#abs-2 (2) Die Stiftung kann Gebühren für die Benutzung von Stiftungseinrichtungen und für besondere Veranstaltungen erheben.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/HdGStiftG/15#abs-3 (3) Das Nähere regelt die Satzung.