Gesetze / Anordnung über Halden und Restlöcher
HaldeRlAnOEingangsformel
Stand: 10.06.2019
Zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit an Halden und Restlöchern wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen staatlichen Organe und den Vorsitzenden der Räte der Bezirke folgendes angeordnet: