Gesetze / Halbleiterschutzverordnung

HalblSchV

§ 2 Form der Einreichung

Stand: 10.06.2019

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/HalblSchV/2#abs-1 (1) Die Anmeldung der Topografie ist beim Deutschen Patent- und Markenamt schriftlich einzureichen.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/HalblSchV/2#abs-2 (2) Die Anmeldung zur Eintragung des Schutzes der Topografie muss unter Verwendung des vom Deutschen Patent- und Markenamt herausgegebenen Formblatts eingereicht werden.

§ 1 § 3