Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Hafenlogistik
HafenlogAusbV§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Stand: 24.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · Text unverändert seit mindestens 10.06.2019
Der Ausbildungsberuf Fachkraft für Hafenlogistik wird staatlich anerkannt.