Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Hafenschiffer/zur Hafenschifferin
HafenSchAusbV§ 6 Ausbildungsplan
Stand: 10.06.2019
Die Ausbildenden haben unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplans für die Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.