Gesetze / Hüttenknappschaftliches Zusatzversicherungs-Gesetz
HZvG§ 14 Anspruch auf betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung
Stand: 10.06.2019
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Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/HZvG%202002/14#abs-1 (1) Der Rechtsanspruch der Arbeitnehmer auf Entgeltumwandlung nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung bleibt unberührt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/HZvG%202002/14#abs-2 (2) Die betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung kann auch im Rahmen der Hüttenknappschaftlichen Zusatzversicherung über die Pensionskasse nach Maßgabe ihrer Satzung und allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgen. Der Versicherungsträger kann den Beitragseinzug für diese freiwillige betriebliche Altersversorgung für die Pensionskasse übernehmen. Die Erstattung der Verwaltungskosten wird zwischen dem Versicherungsträger und der Pensionskasse vereinbart.