Gesetze / Hüttenknappschaftliches Zusatzversicherungs-Gesetz
HZvG§ 11 Freiwillige Weiterversicherung
Stand: 10.06.2019
Scheidet ein Arbeitnehmer aus der Versicherungspflicht in der Hüttenknappschaftlichen Zusatzversicherung aus, muss dem Arbeitnehmer das Recht zur Fortsetzung der betrieblichen Altersversorgung mit eigenen Beiträgen ermöglicht werden.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 11 HZvG →
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