Gesetze / Hauptzollamtszuständigkeitsverordnung
HZAZustV§ 28 Hauptzollamt Magdeburg
Stand: 26.10.2026 (zuletzt mit der konsolidierten Fassung abgeglichen) · diese Fassung beobachtet seit 01.01.2026
Dem Hauptzollamt Magdeburg wird die Zuständigkeit für die Sonderprüfungen der Hauptzollämter Braunschweig, Hannover und Osnabrück übertragen.