Gesetze / Hauptzollamtszuständigkeitsverordnung

HZAZustV

§ 25 Hauptzollamt Krefeld

Stand: 01.01.2026

Bund2 Fassungen

Dem Hauptzollamt Krefeld werden die Zuständigkeiten übertragen für

1.
die Zollprüfungen und die Präferenzprüfungen, einschließlich der Überwachungsmaßnahmen, des Hauptzollamts Duisburg,
2.
die Außenprüfungen, einschließlich der Überwachungsmaßnahmen, der Hauptzollämter Duisburg und Düsseldorf sowie
3.
die Straf- und Bußgeldsachen der Hauptzollämter Duisburg und Düsseldorf.
§ 24 § 26