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§ 25 HZAZustV — Hauptzollamt Krefeld

Hauptzollamtszuständigkeitsverordnung

Stand: 27.10.2026 (zuletzt mit der konsolidierten Fassung abgeglichen). Diese Fassung haben wir zuerst am 01.01.2026 gesehen; das ist ein Beobachtungsdatum, kein amtliches Inkrafttretensdatum.

Dem Hauptzollamt Krefeld werden die Zuständigkeiten übertragen für

1.
die Zollprüfungen und die Präferenzprüfungen, einschließlich der Überwachungsmaßnahmen, des Hauptzollamts Duisburg,
2.
die Außenprüfungen, einschließlich der Überwachungsmaßnahmen, der Hauptzollämter Duisburg und Düsseldorf sowie
3.
die Straf- und Bußgeldsachen der Hauptzollämter Duisburg und Düsseldorf.