Gesetze / Hauptzollamtszuständigkeitsverordnung HZAZustV 2021 § 12 Hauptzollamt Erfurt Bund Historische Fassung — Stand 01.01.2021 bis 02.07.2026. Zur aktuellen Fassung → Dem Hauptzollamt Erfurt wird die Zuständigkeit für die Außenwirtschaftsprüfungen, einschließlich der Überwachungsmaßnahmen, des Hauptzollamts Dresden übertragen.