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§ 12 HZAZustV 2021 — Hauptzollamt Erfurt

Hauptzollamtszuständigkeitsverordnung

Historische Fassung: Stand 01.01.2021 bis 02.07.2026. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Dem Hauptzollamt Erfurt wird die Zuständigkeit für die Außenwirtschaftsprüfungen, einschließlich der Überwachungsmaßnahmen, des Hauptzollamts Dresden übertragen.