Gesetze / Verordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin

HWirtMeistPrV

§ 3 Gliederung der Meisterprüfung

Stand: 10.06.2019

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/HWirtMeistPrV/3#abs-1 (1) Die Meisterprüfung umfasst die Teile

1.
Hauswirtschaftliche Versorgungs- und Betreuungsleistungen,
2.
Betriebs- und Unternehmensführung,
3.
Berufsausbildung und Mitarbeiterführung.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/HWirtMeistPrV/3#abs-2 (2) Die Meisterprüfung ist gemäß den §§ 4 bis 6 durchzuführen.

§ 2 § 4