Gesetze / Haushaltsstrukturgesetz
HStruktGArt 8 § 2
Stand: 10.06.2019
Für die bei Inkrafttreten dieses Gesetzes vorhandenen Versorgungsempfänger bleibt der Ruhegehaltssatz unberührt.
Gesetze / Haushaltsstrukturgesetz
HStruktGStand: 10.06.2019
Für die bei Inkrafttreten dieses Gesetzes vorhandenen Versorgungsempfänger bleibt der Ruhegehaltssatz unberührt.