Gesetze / Hochschulrahmengesetz
HRG§ 71 Gleichstellung von Abschlüssen der Notarschule
Stand: 10.06.2019
Die Abschlüsse der Ausbildung an der Notarschule des Landes Baden-Württemberg können den Abschlüssen eines vergleichbaren Studiengangs an einer staatlichen Hochschule gleichgestellt werden.