Gesetze / Hochschulrahmengesetz

HRG

§ 5 Staatliche Finanzierung

Stand: 10.06.2019

Bund3 Entscheidungen

Die staatliche Finanzierung der Hochschulen orientiert sich an den in Forschung und Lehre sowie bei der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses erbrachten Leistungen. Dabei sind auch Fortschritte bei der Erfüllung des Gleichstellungsauftrags zu berücksichtigen.

§ 4 § 6