Gesetze / Hochschulrahmengesetz
HRG§ 48b
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 1
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
(weggefallen)
Gesetze / Hochschulrahmengesetz
HRGStand: 10.06.2019
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
(weggefallen)