Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung über den Hochwassernachrichtendienst
HNDV§ 4 Hochwasservorhersagezentralen
Stand: 25.08.2026
Die Hochwasservorhersagezentralen erstellen und verbreiten Wasserstands- und Abflussvorhersagen für die überörtlich bedeutsamen Vorhersagepegel in ihrem Zuständigkeitsbereich. Hochwasservorhersagezentralen sind:
1. für das Flussgebiet der Donau unterhalb der Lechmündung mit Ausnahme der Flussgebiete der Isar und des Inn die Hochwasservorhersagezentrale Donau,
2. für das Flussgebiet des Inn die Hochwasservorhersagezentrale Inn,
3. für das Flussgebiet der Donau bis zur Lechmündung mit den Flussgebieten der Iller und des Lech die Hochwasservorhersagezentrale Iller-Lech,
4. für das Flussgebiet der Isar die Hochwasservorhersagezentrale Isar,
5. für das Flussgebiet des Main die Hochwasservorhersagezentrale Main.